Neuer November-Lockdown: Was Biker jetzt noch dürfen
Wir zeigen euch, was Biker jetzt wissen und beachten sollten.

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Die Corona-Krise zieht weite Kreise. Ausgangssperren, freiwillige Isolation und Eventabsagen – all das beeinflusst auch den Alltag von uns Mountainbikern. Wir zeigen euch, was Biker jetzt wissen und beachten sollten.

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Foto: Moment RF

Corona "Lockdown light" – Die neuesten Entwicklungen für Mountainbiker im Detail

  • Sport an der frischen Luft bleibt erlaut! Wie bereits beim ersten Lockdown im Frühjahr sind Individual-Sportarten wie Radsport prinzipiell erlaubt. Doch Achtung: Dies darf nur allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts durchgeführt werden. Radfahrten im Wald mit einer Begleitung oder der eigenen Familie sind also kein Problem. Einschränkung: Legale Trails gelten oft als Sportstätte und dürften deshalb während des November-Lockdowns geschlossen bleiben.
  • Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit: Es dürfen sich nur noch Personen zweier Haushalte sowie maximal 10 Personen insgesamt auf öffentlichen Plätzen treffen.
  • Bikeparks und Trailcenter: Sämtliche Anbieter von Freizeitaktivitäten – egal ob drinnen oder draußen – müssen ihre Geschäfte leider schließen. Darunter fallen dementsprechend auch Bikeparks und Trailcenter in Deutschland. Auch Fitnessstudios müssen im November wieder schließen.
  • Private Reisen Von Tagesausflügen und unnötigen Reisen wird von der Bundesregierung dringend abgeraten. Übernachtungsmöglichkeiten dürfen nur noch für nicht-touristische Zwecke angeboten werden. Somit fallen auch Bikeausflüge und Trailparks oder weit entfernte Urlaubsdestinationen flach.

  • Events und Veranstaltungen: Profi-Sport darf weiterhin ohne Zuschauer stattfinden. Alle Amateursport-Veranstaltungen werden untersagt. Im Wintermonat November finden zwar keine Mountainbike-Rennen und Veranstaltungen mehr statt, Cyclocrossrennen sind von dem Verbot jedoch betroffen.
  • Bikeshops Die Bikehändler dürfen darf strengen Hygienemaßnahmen weiterhin geöffnet bleiben! Pro 10 qm Verkaufsfläche darf beispielsweise nur ein Kunde im Laden sein – dies muss kontrolliert werden. Auch die Werkstätten bleiben geöffnet – sie dürften weiterhin sehr überlaufen sein, da sich viele Reparaturen in den Bikeshops durch den stark gefragten Verkaufssommer angehäuft haben.

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Erscheinungsdatum 05.03.2024