Auch für Fahrradfahrer gibt es einen Bußgeldkatalog
Die wichtigsten Verkehrsregeln für Radfahrer im Überblick

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Die Straßenverkehrsordnung regelt das Miteinander aller Verkehrsteilnehmer – das gilt auch für Radfahrer! Wir haben die aktuellen Regeln zusammengefasst.

MB Fahrrad-Bußgeldkatalog Verbot Radfahrer
Foto: gemeinfrei

Mal eben noch über die rote Ampel huschen, den Gehweg als Abkürzung nutzen oder kurz eine Whatsapp auf dem Smartphone tippen: Wir Radfahrer begehen oft kleine Verstöße im Straßenverkehr.

Update April 2023: Nach der Novellierung der StVO vom April 2023 überarbeiteten die Verkehrshüter den Bußgeldkatalog und verabschiedeten diese Neuerungen am 09.11.2021. Ab Januar 2023 wurde der Bußgeldkatalog abermals opulenter budgetiert.

Verhaltensregeländerung Autofahrer gegenüber Radfahrer

Seit dem 1. Januar 2020 können sich Fahrradfahrer sicherer beim Überholen fühlen, zumindest möchte das die neue Straßenverkehrsordnung bewirken. So müssen Autos beim Überholen ab sofort innerorts 1,50 Meter Abstand zum Radfahrer halten, außerorts sogar zwei Meter. Bislang mussten Fahrzeuge nur einen ausreichenden Sicherheitsabstand halten.

Dabei gilt: Wer sich in Deutschland auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen bewegt, gilt als Verkehrsteilnehmer. Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ahndet die Polizei mit Bußgeldern, Punkten und sogar Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Dafür gibt es einen eigenen Bußgeldkatalog. Doch kaum einer kennt die ganzen Richtlinien und Vorschriften.

Einleitung: Unterscheidung Ordnungswidrigkeit – Straftat

Ordnungswidrigkeiten sind geringfügige Rechtsverletzungen die in einzelnen Gesetzen wie z.B. der StVO geregelt sind. Eine Ordnungswidrigkeit zieht eine Geldbuße nach sich, ggf mit Punkten im Flensburger Register oder Führerscheinentzug bzw. Fahrverbot.

Straftaten sind schwerwiegende Rechtsverletzungen, die im Strafgesetzbuch geregelt sind. Hierunter fallen auch Rechtsverletzungen im Straßenverkehr wie Fahren ohne Führerschein, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr o.Ä.

Eine oder mehrere Ordnungswidrigkeiten werden nicht zur Straftat. Dazu muss immer ein konkreter Straftatbestand erfüllt sein.

Die wichtigsten Verkehrsregeln und Ordnungswidrigkeiten in der Übersicht

Benutzungspflichtig Radweg

MB Fahrrad-Bußgeldkatalog Zeichen Sonderweg Radfahrer
gemeinfrei
Zeichen: Sonderweg für Radfahrer. Dieses Schild müssen alle Radler beachten, die sich auf öffentlichen Straßen bewegen.

Ist ein Sonderweg mit obiger Beschilderung als Radweg gekennzeichnet, besteht mit dem Fahrrad und Pedelec Benutzungszwang, solange der Radweg befahrbar ist. Ist die Strecke vereist, mit Pflanzen überwuchert, blockiert oder voller Schlaglöcher entfällt die Regel. Bei einem Hindernis dürfen Radler auf der Straße weiterfahren, bis ein gefahrloser Wechsel auf den Radweg möglich ist. Wer trotz befahrbarem Radweg auf der Straße fährt, drückt ab 20,- Euro ab. Bei zusätzlicher Behinderung auf der Straße oder gar Gefährdung anderer werden 25,- bzw. 30,- € fällig. Verursacht die Nichtbeachtung der Benutzungspflicht gar einen Unfall, wird allein für diese Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld in Höhe von 35,- €uro fällig. Zu beachten gilt hier, dass diese Ordnungswidrigkeit unabhängig von mit dem Geschehen verbundenen eventuellen Straftaten erhoben wird.

Auch das Befahren eines Radwegs in die falsche Richtung wird wie oben dargestellt ab 20,- Euro sanktioniert.

Wie erkenne ich, ob ich in die richtige Richtung fahre? In Deutschland gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot auf Straßen, Radwegen und Fahrradstraßen. Besteht auf den Radwegen eine besondere Beschilderung, die das Fahren mit Fahrrädern in beiden Richtungen gestattet, sind diese auch in beide Richtungen zu benutzen.

Mit dem S-Pedelec darf ein Radweg nicht befahren werden. Bei Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von 15,- Euro fällig.

Radfahren auf dem Gehweg

MB Fahrrad-Bußgeldkatalog Nutzung Gehweg
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Verkehrsregeln Fahrradfahrer Nutzung Gehweg

Das Radfahren auf dem Gehweg ist für Erwachsene grundsätzlich verboten. Nichtbeachtung wird mit einem Ordnungsgeld ab (!) 55,- € bis 100,- € geahndet.

Kinder bis zum Alter von acht Jahren müssen den Gehweg beim Radfahren benutzen, sofern kein Seitenstreifen oder Radweg vorhanden ist. Ein Elternteil oder eine Aufsichtsperson die mindestens 16 Jahre alt ist, darf Kinder unter acht Jahren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Bei der Fahrbahnüberquerung gilt: absteigen!

Kinder zwischen acht und zehn Jahren dürfen den Radweg benutzen, müssen aber nicht.


Überfahren einer roten Ampel

Wer schnell noch bei Rot über die Ampel flitzt, gefährdet sich selbst und vor allem andere Verkehrsteilnehmer. Kostenfaktor: ab 60,- Euro je nach Tatbestand. Einen Punkt in Flensburg gibt’s obendrauf. War die Verkehrslichtanlage länger als eine Sekunde rot sind es 100 Euro Bußgeld. Bringt das verkehrsbeeinträchtigende Verhalten eine Gefährdung oder Sachbeschädigung Dritter mit sich, werden 160 Euro bzw. 180 Euro jeweils zusätzlich eines Flensburger Sünderpunktes fällig. Wie beim Auto gilt: Ist das Punktekonto bei acht Zählern angelangt, greift automatisch der Entzug der Fahrerlaubnis.

Hinweis: Wer auf der Straße fährt, muss sich an allgemeine Verkehrsampeln halten. Auf Radwegen gilt die Radfahrerampel – wenn es eine gibt. Fährt die Spitze eines geschlossenen Verbandes über eine grüne Ampel, darf der Rest der Gruppe auch bei Rot drüber.

Zusatzschilder

MB Fahrrad-Bußgeldkatalog Zusatzzeichen Fahrradfahrer frei
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Zusatzzeichen: Radfahrer frei.

Das Verkehrszeichen "Radfahrer absteigen" gilt nur als Empfehlung. Radler, die an eine Baustelle kommen, welche den Radweg versperrt, dürfen auf die Fahrbahn ausweichen.

Das Zusatzschild "Radfahrer frei" erlaubt die Nutzung eines Weges. Vorgeschrieben ist diese aber nicht. Wer sich dafür entscheidet, muss Schrittgeschwindigkeit fahren.

Falsche Straßenbenutzung von Fahrradfahrern

MB Fahrrad-Bußgeldkatalog Zusatzzeichen Fahrradfahrer kreuzen
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Zusatzzeichen: Radfahrer kreuzen von rechts und links. Hier ist der Radweg in beiden Richtungen befahrbar.

In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot – auch für Radler. Wer sich nicht daran hält muss 15 Euro Strafe zahlen.

Den ausgeschilderten Radweg in falscher Richtung zu nutzen kann 20 Euro kosten. Mit diesem Betrag können Biker auch rechnen, wenn sie das Straßenschild "Verbot der Einfahrt" missachten. Ebenso zählen Einbahnstraßen auch für Radfahrer. Manche sind jedoch freigegeben und anhand eines Fahrradsymbols mit zwei Pfeilen erkennbar. Unter dem roten Verkehrszeichen für Autofahrer findet sich dann das Schild "Radfahrer frei".

Nebeneinander radeln ist erlaubt, solange andere Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden. Kommt es zu einem Unfall sind 30 Euro Bußgeld fällig. Und auch Radfahrer, die gerne freihändig durch die Straßen fegen, belangt die Polizei mit 5 Euro.

Radfahren auf Bundesstraßen

Radfahrer dürfen eine Bundesstraße befahren, wenn es keinen (nutzbaren) Radweg gibt und es sich nicht um eine Kraftfahrstraße handelt. Die ist erkennbar an einem blauen Schild mit weißem Auto. Wer die Schnellstraße trotz des Schildes nutzt, muss ein Bußgeld von mindestens 10 Euro zahlen.

Rechts vorbeiradeln

Als Radfahrer dürfen wir an wartenden Autos vorbeifahren, solange es dafür ausreichend Platz gibt. Das wäre etwa ein Meter. Überholen ist aber nur zwischen der Fahrzeugkolonne und dem Bordstein erlaubt.

Verstöße von Radlern beim Abbiegen

MB Fahrrad-Bußgeldkatalog Abbiegen Vorfahrt Kreuzung
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Verkehrsregeln Fahrradfahrer Abbiegen Vorfahrt Kreuzung

Gibt es einen Fahrradweg für Linksabbieger sollten Biker diesen befahren. Ansonsten folgen 15 Euro Strafe. Die fallen auch bei Missachtung der Vorfahrt an einer Kreuzung an. Wichtig ist, sich vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen umzuschauen, sowie sein Vorhaben deutlich anzuzeigen.

Mit dem Rad über den Zebrastreifen

MB Fahrrad-Bußgeldkatalog Richtzeichen Fußgängerüberweg
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Richtzeichen: Fußgängerüberweg.

Wer sein Fahrrad über einen Zebrastreifen schiebt, hat Vorfahrt gegenüber Autofahrern. Wer drüber fährt, muss den Pkws Vorrang lassen.

Radeln in der Fußgängerzone

MB Fahrrad-Bußgeldkatalog Zeichen Fußgängerzone
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Verkehrszeichen: Beginn einer Fußgängerzone. Bei diesem Schild ist schieben angesagt.

Fahrradfahrende, die durch die für Radfahrer zugelassene Fußgängerzone brausen und Passanten durch eine überhöhte Geschwindigkeit gefährden, kassieren einen Punkt in Flensburg und 30 Euro Verwarnungsentgelt. In der nicht zugelassenen Fußgängerzone beträgt das Bußgeld 35 Euro zzgl. Eines Punktes.

Grundsätzlich gilt: klingeln, um die Fußgänger zu warnen, danach warten, bis sie den Weg frei machen. Fußgänger genießen Vorrang. Bei Überholen ohne Warnzeichen für Fußgänger drohen Bikern Strafen bis zu 35 Euro.

Unterschied Fahrrad vs. Pedelec vs. E-Bike vs. S-Pedelec

1. Fahrräder sind Fahrzeuge und gehören auf die Fahrbahn. Ein rein muskelbetriebenes fahrrad ist laut StVO ein solches, wenn es entsprechend den Vorschriften der StVZO folgendermaßen ausgestattet ist:

- Klingel,

- zwei unabhängige Bremsen,

- rutschfeste Pedale mit Rückstrahlern

- funktionsfähige Beleuchtung (alt. auch mit zwei Frontleuchten!) mit Rückstrahlern

2. Pedelecs sind dem Fahrrad in der StVZO gleichgestellt. Damit gelten grundsätzlich für Fahrrad- wie Pedelecfahrer die gleichen rechtlichen Vorschriften.

3. E-Bikes bewegen sich ohne eigenes Zutun, also ohne zu Treten auf Knopfdruck von allein bis max. 25 km/h. Damit ist es rechtlich ein Mofa und benötigt eine Fahrprüfbescheinigung, aber keinen Führerschein.

4. Ein S-Pedelec ist rechtlich ein Kleinkraftrad und benötigt einen Führerschein Klasse AM.

Fahren im geschlossenen Verband

MB Fahrrad-Bußgeldkatalog Geschlossener Verband
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Verkehrsregeln Fahrradfahrer Geschlossener Verband

1. Geschlossener Verband: Auch wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist, dürfen geschlossene Verbände ab 16 Personen in Zweierreihen auf der Straße fahren.

2. Nebeneinander Radfahren ist nicht verboten, sondern erlaubt. Aber dann nicht gestattet, wenn dadurch der Verkehr behindert wird. In Fahrradstraßen dürfen Radfahrer immer nebeneinander fahren.

Radfahren im Wald

Radfahren in öffentlichen Wäldern wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In Bayern und Baden-Württemberg gibt’s unterschiedliche Vorschriften:

Baden-Württemberg: Mountainbiker aufgepasst! Im Bundesland Baden-Württemberg ist das Fahren im Wald auf Wegen unter zwei Metern Breite verboten. Das Waldgesetz des Bundeslandes gibt es seit 1995. Die damalige Regierung ging davon aus, dass Radfahrer schmale Wege stark beschädigen, Wildtiere erschrecken und Unfälle mit Wanderern verursachen. Keiner der genannten Gründe ist bisher nachgewiesen.

Bayern: Radfahren ist in bayerischen Wäldern – egal ob mit Fahrrädern oder E-Bikes – ist nur auf den als Radwegen gekennzeichneten Strecken respektive geeigneten Wegen erlaubt. Eine Eignung ist dann gegeben, wenn eine sichere Nutzung ohne Gefährdung oder unzumutbare Beeinträchtigung von Fußgängern möglich ist. Ein verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, neben einem Bußgeld kann auch das Rad eingezogen werden. Bayern halt.

Fahrrad fahren mit Alkohol oder Drogen

Betrunken mit dem Rad vom Club nach Hause zu schwanken, ist eine schlechte Idee. Für Fahraufälligkeiten mit 0,3 Promille gibt es eine Strafanzeige. Wer mit 1,6 Promille durch die Gegend radelt, verdient sich damit drei Punkte und eine Geldstrafe. Die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist vorprogrammiert. Sogar der Verlust des Autoführerscheins und ein Radfahrverbot sind möglich. Die MPU ist auch verpflichtend fürs Radeln unter Drogeneinfluss. Der Griff zum Rauschgift bringt zusätzlich eine Strafanzeige mit sich.

Telefonieren und Musik hören

MB Fahrrad-Bußgeldkatalog Smartphone Musik
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Radfahrer die beim Tritt in die Pedale ihr Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung nutzen, müssen 55 Euro Strafe zahlen. Die Bedienung des Smartphones – analog zum Kraftfahrzeug – während der Fahrt ist verboten.

Musik hören – auch mit Kopfhörern – ist beim Radfahren grundsätzlich erlaubt. Die Lautstärke muss allerdings so reguliert sein, dass Warnsignale noch wahrgenommen werden können. Bei zu lauter Musik sind 15 Euro Bußgeld fällig. Im Falle eines Unfalls kommen gegebenenfalls Mitschuld, Schadensersatzansprüche sowie Schmerzensgeld dazu.

Fahrrad abstellen

Radler dürfen ihre Bikes auf Gehwegen, Plätzen und in Fußgängerzonen abstellen, solange sie keine Fußgänger behindern. Dieser sogenannte Gemeingebrauch ist auch auf ausgewiesene Parkflächen erlaubt, sofern Zusatzzeichen dies nicht verbieten.

Die Klingel, der verpflichtende akustische Signalgeber

MB Fahrrad-Bußgeldkatalog Parken Klingel Beleuchtung
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Verkehrsregeln Fahrradfahrer Parken Klingel Beleuchtung

Fahrräder, die auf öffentlichen Straßen bewegt werden, müssen nach der Straßenverkehrsordnung mit einer helltönenden Glocke ausgestattet sein. Es ist egal ob es sich um ein Mountainbike, Rennrad oder einen anderen Fahrradtyp handelt: Die Klingel ist Pflicht. Fehlt sie, werden 15 Euro fällig.

Beleuchtung am Rad

Auch bei Tag kostet das Fahren ohne mitgeführtes Licht 20 Euro. Neben dem Dynamo sind akku- und batteriebetriebene Fahrradlichter erlaubt, soweit sie die Anforderungen der StVO erfüllen. Lichtreflektoren zählen ebenso zum obligatorischen Zubehör eines Fahrrades – das gilt auch für Rennradfahrer.

Vorschrift:

  • Lichtmaschine: Nennleistung mind. 3 W, Mindestspannung 6 V
  • oder Batterie: Nennspannung mind. 6 W
  • oder wiederaufladbarer Energiespeicher
  • Scheinwerfer: Leuchtkraft 10 Lux, weißes Licht, nach vorne strahlend
  • Schlussleuchte: rotes Licht, mind. 250 mm über der Fahrbahn befestigt
  • Nach vorn reflektierender Rückstrahler: weiß, darf in die Fahrradlampe eingebaut sein
  • Nach hinten reflektierender Rückstrahler: rot, darf in das Rücklicht integriert sein
  • Nach hinten wirkender Großflächenrückstrahler: rot, Kennzeichnung mit dem Buchstabe Z
  • Reflektoren an den Pedalen: gelb, nach vorne und hinten strahlend
  • Zwei Rückstrahler in den Speichen: gelb, um 180° versetzt angebracht, als Alternative zusammenhängende weiß reflektierende Streifen

Hinweis: Bei Rädern unter 11 Kilogramm müssen Scheinwerfer und Schlussleuchten nicht fest montiert sein. Wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, ist eine Anbringung jedoch Pflicht. Das trifft bei eintretender Dämmerung und Dunkelheit zu. Die mitgeführten Leuchten dürfen eine Nennspannung von 6 Volt unterschreiten. Fahrradanhänger müssen ebenfalls mit lichttechnischen Einrichtungen ausgestattet sein.

Bremsen an Fahrrädern

Die Bremsen am Vorder- und Hinterrad müssen voneinander unabhängig dosierbar sein und funktionstüchtig, sonst kostet das 15 Euro Bußgeld. Ob es sich um Felgen-, Scheiben-, Trommel- oder Rücktrittbremsen handelt, ist unwichtig.

Kinder auf dem Fahrrad mitnehmen

MB Fahrrad-Bußgeldkatalog Kinderbeförderung
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Verkehrsregeln Fahrradfahrer Kinderbeförderung

Mindestens 16 Jahre alt müssen Radler sein, die mit einem Kindersitz oder Babyanhänger Kinder bis maximal sieben Jahren befördern. Bei der Mitnahme ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorkehrungen fallen 5 Euro Strafe an. Hierzu zählt etwa eine Radverkleidung, die verhindern soll, dass sich die Füße des Kindes in den Speichen verfangen. Es gilt die Regel: ein Anhänger, maximal zwei Kinder.

Hinweis: Ab 8 Jahren ist Schluss: Die Mitnahme von Kids über 7 Jahre ist weder im Anhänger noch auf dem einsitzigen Fahrrad erlaubt. Davon ausgenommen sind behinderte Kinder.

Allerdings dürfen Kinder bzw. Personen die älter sind als 7 auch dann auf dem Fahrrad mitgenommen werden, wenn dieses extra zur Personenbeförderung gebaut wurde und eine geeignete Sitzgelegenheit vorhanden ist. Ob ein Rad diese spezifischen Voraussetzungen erfüllt. ergibt sich aus der Beschreibung des Radherstellers.

Fahrradkontrolle durch die Polizei

Zeichen von Polizeibeamten zu ignorieren kostet. Haltegebote sind zu beachten. Verstoße ahnden die Ordnungshüter mit 35 Euro Bußgeld.

Mehr Infos

Unter www.bussgeldkatalog.org sind Verstöße und deren Folgen in einer Tabelle dargestellt.

Darf ich mit meinem getunten E-Bike auf der Straße fahren? Auf bike-x.de gibt’s die Antwort.

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Erscheinungsdatum 19.04.2023