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Herbst-Special: Alles über Bike-Equipment, -Bekleidung und -Pflege
Diese Lampen-Systeme sind laut Gesetz zulässig
Das Gesetz regelt genau, welches Licht ans Bike darf.
Das sagt das Gesetz:
Der Paragraph 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO verlangt unter anderem, dass "Fahrräder ... mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein“ müssen, parallel dürfen Scheinwerfer und Schlussleuchte mittels Batterie betrieben werden. Kurz: Nach geltendem Recht müssen Bikes mit dynamobetriebenem Licht fahren.
Das sagt der Experte:
Roland Huhn, Rechtsreferent des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ADFC, erklärt: „Diese Rechtslage gilt auch im Wald, denn auf öffentlichen Wegen gilt die StVZO gleichermaßen.“ Biker müssten also auch auf dem Trail mit Dynamo unterwegs sein. Erfahrungen mit Polizei und Forstbehörden zeigen jedoch, dass nicht zugelassenes Licht immer noch besser ist als gar keine Beleuchtung. Wichtig: Achten Sie stets darauf, dass Sie niemanden blenden – weder Autofahrer noch Wanderer.



